Seit Freitag, den 19.11.2021 gilt im Landkreis Goslar die 2G-Regel für viele Bereiche des öffentl. Lebens.
Diese Regelung bezieht sich auf Schwimmbäder, Sportstätten usw. , so, dass auch wir davon betroffen sind.
Das heißt, der Zutritt für die Sehusa Wasserwelt ist nur noch für Geimpfte und/oder Genesene.
- Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren sind ausgenommen von dieser Regel.
- Personen die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können, sind von dieser Regel ausgenommen, hier gilt eine Attestpflicht, außerdem muss von diesen Personen ein negativer Corona-Test vorgelegt werden ( PCR - Test 48 Stunden, PoC - Test 24 Stunden gültig).
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